Wer umrüstet muss eintragen! TÜV und Zulassungsstellen erlauben für jedes Fahrzeug von der Originalbestückung abweichende Reifen-/Felgenkombinationen. Um nicht die Zulassung und damit auch den Versicherungsschutz zu verlieren, müssen Umrüstungen auch eingetragen werden. Einfach das Freigabe-Formular downloaden, ausfüllen und per Fax an die Deutschland Zentrale von FALKEN schicken.