REIFENFREIGABE

Wer umrüstet muss eintragen! TÜV und Zulassungsstellen erlauben für jedes Fahrzeug von der Originalbestückung abweichende Reifen-/Felgenkombinationen. Um nicht die Zulassung und damit auch den Versicherungsschutz zu verlieren, müssen Umrüstungen auch eingetragen werden. Einfach das Freigabe-Formular ausfüllen, auf "absenden" klicken und an Falken schicken. Nähere Informationen zu den benötigten Daten finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder in den COC-Papieren/EWG.

*Dieses Feld muss ausgefüllt werden